Landessatzung und Geschäftsordnung bestimmen den Antragsschluss auf 4 Wochen vor der Tagung. Antragsschluss war demzufolge der 27. Februar 2011.
Nach Antragsschluss sind Dringlichkeitsanträge möglich. Die Dringlichkeitsanträge müssen sich aus einem nicht vorhersehbaren Ereignis zwischen Antragsschluss und Tagung des Landesparteitages ergeben. Änderungsanträge können bis zum Änderungsantragsschluss eingereicht werden. Den Zeitpunkt bestimmt die Antragskommission mit Zustimmung des Parteitages.