[Manuskript – es gilt das gesprochene Wort.]
Vorweg:
Jens Carlberg, Sprache kann verräterisch sein:
»Chancengerechtigkeit« ist der neoliberale Begriff den New Labor geprägt hat.
»Chancengleichheit« ist der Begriff den GEW und wir dagegensetzen.
Genossinnen und Genossen,
das »Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Qualitätssicherung von Studium und Prüfung« ist nicht die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes. Wir regeln hier notwendigerweise genau die Teilbereiche, die auch im Titel benannt sind.
In diesem Zusammenhang von »Ermächtigungsgesetz« oder »Kairo« zu reden, wie es von studentischer Seite gekommen ist, ist völlig inakzeptabel.
Wer so etwas unterstellt, verlässt den Boden solidarischer Kritik.
Wir öffnen den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur: Eine urlinke Forderung wird hier umgesetzt.
Weiter:
Zukünftig müssen nur noch ¾ der Prüfungsleistungen benotet werden.
Wir reduzieren damit die Prüfungslast. Eben kein Prüfungsterror, wie es auf einem Schild der Studierenden vorhin stand.
»Arbeit, Leben und Studieren muss gehen« stand auf einem anderen Schild. Aber genau das machen wir doch gerade, indem wir die Hochschulen verpflichten, auch ein Teilzeitstudium zu ermöglichen.
Gegen den Widerstand der Hochschulpräsidenten.
Wir verankern die Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter in personeller, materieller, finanzieller und inhaltlicher Hinsicht gesetzlich (§5a).
Wir machen Lehrbeauftragte endlich zu Mitgliedern der Hochschule. Eine alte Forderung der GEW.
Und wir setzen mit den Lehrprofessuren eine Forderung aus unserem Wahlprogramm von 2006, Seite 19, um, indem wir die besonders heftig kritisierte neue Personalkategorie mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre schaffen.
Hier befürchten Kritiker nicht ganz zu Unrecht die Festschreibung der Trennung von Forschung und Lehre.
Wir haben diese Kritik berücksichtigt und auch für diese Personalkategorie einen Forschungsanteil festgeschrieben, um Sackgassen in wissenschaftlichen Biografien zu vermeiden.
Nun fordert der Hochschulverband der Linken, diese Lehrprofessuren nicht zu realisieren. Ja, wie paradox ist das denn?
Das ist eine Forderung aus einem Wahlprogramm, das ein Parteitag beschlossen hat.
Wir wirken der weiteren Verschulung des Studiums gerade dadurch entgegen, dass wir Vorgaben für die Organisation machen, die mehr Freiräume schaffen. (§22)
Darin sind auch die frei wählbaren Studienanteile wieder enthalten, die als Soll zwar im alten Gesetz standen, aber weder vorher noch nach Einführung von Bachelor und Master realisiert wurden.
Wir verankern sie jetzt wieder und diskutieren noch mit der SPD über eine bessere Formulierung als »ausreichend«.
Die Studierenden hier haben gefordert, ihnen Raum in der Diskussion zuzubilligen.
Mehr als 50 Institutionen, Verbände, Organisationen, Gremien und Gewerkschaften haben sich in dem Prozess geäußert.
Der SDS war nicht dabei.
Wir haben mit Studierenden gesprochen und mit Gewerkschaften.
Wir haben eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss
mit 10 Anzuhörenden gehabt.
Und jetzt erfolgt die Auswertung.
Am Donnerstag haben wir drei Stunden mit der SPD zusammengesessen. Es gibt Änderungsbedarf.
Wir haben klare Positionen auf der Basis unserer Programmatik und auf der Basis des Koalitionsvertrages.
Kritik gibt es zum Beispiel am neuen § 121.
Dort wird die Beschäftigungsdauer für studentische Hilfskräfte geregelt.
Bisher wurden die Beschäftigungsverhältnisse »in der Regel für vier Semester begründet«.
Im novellierten Gesetz sollen sie »für mindestens zwei Semester begründet werden«.
Dagegen laufen vor allem die Studierenden Sturm.
Ich denke, das Problem lässt sich lösen.
Wir beabsichtigen keine Kürzung.
Eine besondere Rolle spielt die Diskussion um die sog. Zwangsberatung und die angebliche Zwangsexmatrikulation.
Und hier bin ich ganz empfindlich, weil es eine ungeheure Unterstellung ist, die Linke würde sich an einer Verschärfung einer solchen Regelung beteiligen.
Die die das behaupten sagen wissentlich die Unwahrheit.
Das alte Gesetz sieht im § 30 Fristen für das erfolgreiche Ablegen von Zwischenprüfungen und für die verpflichtende Teilnahme an einer besonderen Prüfungsberatung vor. Kommt der/die Studierende der Beratungspflicht nicht nach, erfolgt die Exmatrikulation.
Diese Regelung wurde in die Neufassung des Gesetzes eben nicht übernommen. Wir wollen keinen Sanktionsparagraphen.
In der Neuregelung wurde der »§ 28 Studienberatung« schon im Titel durch den Zusatz: »Förderung des Studienerfolgs« erweitert, um hier unsere gedankliche Umkehr deutlich zu machen.
Im Gesetzestext und auch in der Begründung wird klargestellt, dass das Ziel der Beratung nicht die Exmatrikulation ist, sondern das Verhindern eines Scheiterns. Dafür werden ab sofort dann auch die Hochschulen in die Pflicht genommen.
Und wir werden das in der Überarbeitung des Textes deutlicher machen müssen, falls es noch nicht deutlich genug ist.
Die Hochschulen sollen die Studierenden unterstützen, fördern und beraten und haben dabei die individuellen Umstände der Studierenden zu berücksichtigen
(§ 28 Abs. 2 und 3).
Das ist die Intention.
Wir werden das in den Verhandlungen mit dem Senat weiter deutlich machen.
Wer allerdings schon eine Beratung als elementaren Eingriff
in die eigene Selbstbestimmung begreift, wie uns vorgeworfen wurde, dem werden wir in der Tat mit dieser Regelung nicht gerecht.
Aber wir werden all denjenigen gerecht, die im oder am Studium zu scheitern drohen, wenn wir die Hochschulen jetzt in die Pflicht nehmen, in ihren Beratungsangeboten die persönliche Situation des Studierenden zu berücksichtigen und ihm über die Beratung Wege zu einem erfolgreichen Abschluss zu bahnen.