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27. August 2003 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Hauptausschuss schließt Benachteiligung von Mitarbeitern bei Freien Trägern aus

Das Mitglied im Hauptausschuss Marian Krüger erklärt:  

In den vergangenen Tagen gab es nach Pressemeldungen eine große Verunsicherung wegen angeblich drohender Gehaltskürzungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Freier Träger bzw. der Absenkung von Personalzuschüssen für die Zuwendungsempfänger.

Der Hauptausschuss hat heute auf Antrag der Koalition beschlossen, dass es im Ergebnis des Berliner Tarifvertrages zu keinen pauschalen Absenkungen der Personalzuschüsse für die Träger kommen soll. Eine Benachteiligung der Mitarbeiter der Träger, die oftmals seit Jahren keine Gehaltserhöhungen und auch Zusatzleistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nicht im gleichen Maße erhalten haben, soll damit ausgeschlossen werden.

PDS und Finanzsenator Thilo Sarrazin waren in der Diskussion einig darüber, dass eine lineare Übertragung des Ergebnisses des Berliner Tarifvertrages für die Freien Träger der Wohlfahrtspflege, der Jugendhilfe sowie der sozio-kulturellen Projekte nicht möglich ist und nicht in Frage kommt. Zugleich müsse die Einhaltung des bundesweit geltenden sogenannten »Besserstellungsverbotes«, wonach Mitarbeiter von Zuwendungs-empfängern keine höheren Gehälter als vergleichbare Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bekommen dürfen, im Einzelfall überprüft werden.

Im Ausschuss bestand Einigkeit in der Einschätzung, dass dafür nur eine sehr geringe Anzahl von Trägern in Betracht komme, da die meisten Mitarbeiter der Träger nicht besser, sondern eher schlechter als der öffentliche Dienst bezahlt werden.

PDS-Fraktion geht davon aus, dass die Freien Träger von sich aus alle Möglichkeiten prüfen werden, um ihre Personalkosten zu senken. Dies wird jedoch nicht in der gesamten Trägerlandschaft möglich sein.