Das Mitglied im Hauptausschuss Marian Krüger erklärt:
Die Forderung des Berliner Finanzsenators, den aktuellen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst pauschal auch für die Freien Träger zu übernehmen, wird von der PDS-Fraktion, die sich gestern ausführlich mit dem Thema beschäftigte, abgelehnt.
Die in einem Rundschreiben der Finanzverwaltung erhobene Forderung bedeutet nicht nur einen Eingriff in die Tarifautonomie, sie zeugt auch von einem Mangel an Kenntnis der Situation. Viele, insbesondere die kleinen Träger vollziehen seit Jahren die Gehaltserhöhungen des öffentlichen Dienstes nicht nach. Den Mitarbeitern dieser Freien Träger zu unterstellen, sie seien jetzt besser gestellt und hätten aus Gründen des »Besserstellungsverbots« nun Gehaltseinbußen von 8 bis12 Prozent hinzunehmen, ist ein Hohn. Zwischen dem öffentlichen Dienst und dem frei-gemeinnützigen Sektor besteht schon jetzt eine erhebliche Gehaltsdifferenz. Zudem sind die Zuweisungen an Freie Träger Jahr für Jahr gekürzt worden.
Die PDS-Fraktion geht davon aus, dass die Freien Träger von sich aus alle Möglichkeiten prüfen werden, an den Berliner Tarifvertrag angelehnte Abschlüsse zu erreichen, um ihre Personalkosten zu senken. Dies wird jedoch nicht in der gesamten Trägerlandschaft möglich sein.
Daher plädiert die PDS für einen differenzierte Umgang mit dem Berliner Tarifabschluss. Die reale Gehaltsdifferenz muss im Einzelfall betrachtet werden. Dort, wo tatsächlich eine Besserstellung bei den Gehältern besteht, müssen die Zuwendungen angepasst werden. Dies kann jedoch nicht pauschal, sondern sollte aufgrund von Einzelfallprüfungen erfolgen.