Zu den Fahrpreiserhöhungen im ÖPNV erklärt die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek:
Die bei BVG und S-Bahn beschlossenen Fahrpreiserhöhungen sind unverschämt. Sie liegen weit über dem, was der Unternehmensvertrag gestattet. Drohender Fahrgastverlust wird In Kauf genommen. Stammkunden, Schüler und Azubis müssen die gravierendsten Preisanhebungen wegstecken.
Das ist ein Armutszeugnis, insbesondere für das BVG-Management, das es bisher nicht geschafft hat, die Ausgaben des Unternehmens auf das notwendige Maß zu senken.
Besonders verwerflich ist der ersatzlose Verzicht auf Sozial- und Arbeitslosenhilfeticket. Unternehmen, die im öffentlichen Interesse und mit Steuergeldern agieren, haben eine soziale Verantwortung und können diese nicht mit dem Ruf nach weiteren Zuschüssen abschieben. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunternehmen auch ein wirtschaftliches Interesse an Fahrgastgruppen aus niedrigen Einkommensschichten haben sollten. Eine hohe Auslastung der Fahrzeuge ist das ureigenste Interesse der Unternehmen. Die Fixkosten der Verkehrsunter-nehmen werden nicht geringer dadurch, dass einkommensschwache Kunden aus dem Nahverkehr vertrieben werden. Diese Kunden sind bereit, im Rahmen des ihnen Möglichen einen geringen Anteil der Fahrkosten zu tragen. Dazu müssen ihnen aber entsprechende Angebote gemacht werden.
Das Grundrecht auf Mobilität muss für alle gelten, auch und gerade für diejenigen, die über keine Alternativen zum ÖPNV verfügen. Bei täglich ca. zwei Millionen Fahrgästen der BVG und einer Million Fahrgästen der S-Bahn muss und kann es eine Regelung für die bisher ca. 100.000 Kunden des Sozial- bzw. Arbeitslosenhilfetickets ohne Zeitbefristung und ohne weitere Landeszuschüsse geben.
Die PDS wird über eine Regelung für die sozial Schwachen weiter mit den Verkehrsunternehmen im Gespräch bleiben.