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31. Oktober 2003 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

PDS respektiert Urteil des Landesverfassungsgerichts - Konsolidierung muss fortgesetzt werden

Der Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich erklärt:  

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts wird von der PDS respektiert. Es bestätigt die Annahme des Haushaltsgesetzgebers, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in Berlin gestört ist und eine Überschreitung der Kreditobergrenze für den Haushalt 2002/ 2003 zulässig gewesen ist. Die Erläuterung, wie ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht wiederhergestellt werden soll, war nicht detailliert genug. Dies muss in künftigen Haushaltsgesetzen berücksichtigt werden. Ich begrüße daher die Entscheidung des Senats, den Haushaltplanentwurf für 2004/ 2005 in den Begründungen zu überarbeiten.

Im Vergleich zu den Haushaltsberatungen für 2002/ 2003 hat der Senat von Berlin inzwischen die extreme Haushaltsnotlage erklärt und die Koalition von SPD und PDS hat sich auf einen harten Konsolidierungskurs verständigt, dessen Notwendigkeit durch das Urteil noch einmal unterstrichen wurde. Wir verstehen dieses Urteil nicht als Aufforderung, auf politische Entscheidungen zu verzichten  im Gegenteil: PDS und SPD haben mit ihrem Sanierungskonzept einen sozial gerechten Weg aufgezeigt, wie die Haushaltsnotlage in Berlin mittelfristig beendet werden kann. Keine Partei in Berlin konnte oder wollte bisher Vorschläge vorlegen, wie das strukturelle Haushaltsdefizit sofort auf Null reduziert wird. Die PDS hält daher am Konsolidierungskurs, wie er in der Koalition verabredet ist und wie er Grundlage der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geworden ist, fest.

Eine Konsequenz des Urteils, das auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU gefällt wurde, ist auch eine ab sofort gültige harte Haushaltsnotwirtschaft gemäß Artikel 89 der Verfassung von Berlin.

Die Haushaltsberatungen im Parlament werden mit dem Ziel fortgesetzt, in diesem Jahr den Haushalt zu beschließen. Die Spielräume hierfür sind durch das Urteil, das auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU gefällt wurde, drastisch eingeschränkt worden. Insbesondere in den konsumtiven Bereichen sind Erhöhungen, wie sie gerade von der Opposition gefordert wurden, nur noch sehr schwer vertretbar. Es erweist sich jedoch als richtig im investiven Bereich Prioritäten zu setzen, wie es die Koalition mit ihrer Entscheidung für die FHTW tut.