Die frauenpolitische Sprecherin Evrim Baba erklärt:
Berlin hat bei der Bekämpfung des Frauenhandels die Aufenthaltsdauer für aussagewillige Frauen auf ein Jahr verlängert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bringt diese Regelung für die betroffenen Frauen noch keine tatsächliche Erleichterung bzw. Verbesserung ihrer rechtlichen Situation. Vielmehr handelt es sich um eine Verfahrensvereinfachung für die Ausländerbehörde. Bisher mussten Duldungen, die für die Dauer von drei Monaten erteilt worden, während eines mindestens ein Jahr dauernden Strafverfahrens mehrmals verlängert werden. Dieser Aufwand fällt nun weg.
Das eigentliche Problem bleibt von der neuen Regelung aber unberührt. So werden Frauen auch künftig kaum zur Aussage ermutigt, da sich aufenthaltsrechtliche keine weiteren Anreize ergeben. Nach wie vor bleiben sie in der hoffnungslosen Situation, nach Strafverfahren in ihre Herkunftsländer abgeschoben und damit den Frauenhändlern wieder in die Fänge getrieben zu werden.
Wünschenswert wäre es, wenn sich Innensenator Körting auf Bundesebene für eine Erleichterung bei der Erteilung von Daueraufenthaltsrechten für aussagewillige Frauen einsetzen würde, wie dies in anderen EU-Staaten bereits der Fall ist.