Zurück zur Startseite
13. August 2004 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Schönefeld ist vorbehaltlich der Überprüfung durch Bundesverwaltungsgericht zulässig

Zum Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Single-Airport der Region Berlin-Brandenburg erklärt die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek:  

Die Entscheidung der Brandenburger Planfeststellungsbehörde lässt keinen Zweifel – Schönefeld ist als Standort für einen Single-Airport zulässig. Damit werden alle Spekulationen über andere Standorte oder auch eine Beibehaltung des Flugverkehrs im bisherigen System beendet.

Die Behörde hat allerdings dem Antrag nicht in der beantragten Fassung stattgegeben, sondern ihn mit einer Vielzahl von Auflagen und Einschränkungen versehen, die insbesondere die Lärmbelastung der Bürger minimieren sowie den Schutz von Natur und Umwelt sicherstellen sollen. Damit wurde vielen Einwendungen der Anwohnerinnen und Anwohner entsprochen. Mit Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes werden in den betreffenden Gebieten Lärmgrenzwerte festgelegt, die zum Teil deutlich unter denen an Hauptverkehrsstraßen liegen.

Den im Koalitionsvertrag festgelegten Anspruch, auf einen »bestmöglichen Schutz der Anwohner vor Lärm, anderen Umwelteinflüssen und Katastrophen hinzuwirken«, wurde damit Rechnung getragen. Leider wurde einem wünschenswerten Nachtflugverbot nur die Beschränkung auf lärmreduzierte Flugzeuge vorgezogen. Die Planfeststellungsbehörde behält sich diesbezüglich jedoch weitere Maßnahmen ausdrücklich vor, sollten die nächtlichen Lärmbelastungen den notwendigen Anwohnerschutz untergraben.

Auf Grundlage dieses Beschlusses können die weitere Ausbauplanung und insbesondere das Finanzie-rungskonzept konkretisiert werden. Angesichts möglicher Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind jedoch Veränderungen im Detail nicht ausgeschlossen.