Die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek erklärt:
Nach der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Senat und den Berliner Verkehrsunternehmen BVG und S-Bahn hat nun auch der BVG-Aufsichtsrat der Einführung eines Sozialtickets zugestimmt. Mit 32 Euro wird es die Hälfte des regulären Monatstickets kosten. Die Verkehrsunternehmen werden damit ihrer Verantwortung auch gegenüber einkommensschwachen Fahrgästen gerecht.
Das Angebot ist insbesondere deshalb zu begrüßen, da es neben Sozialhilfeempfangenden, einkommens-schwachen Senioren, Asylsuchenden und deren Familien künftig auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher nutzen können. Diese hätten sonst ab 1. Januar den vollen Fahrpreis bezahlen müssen, da die auf Bundesebene beschlossenen Hartz-Gesetze keinen Mobilitätszuschuss enthalten. Damit wären insbesondere jene betroffen, die bislang als so genannte arbeitsfähige Sozialhilfeempfangende die Kosten für ihre Fahrkarten vom Sozialamt erstattet bekommen.
Wir gehen davon aus, dass mit dem Sozialticket etwa 400.000 Berlinerinnen und Berliner den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können. Der potentielle Kundenkreis gegenüber dem alten Sozialticket wurde erweitert.