Zurück zur Startseite
22. Januar 2004 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

PDS: Neuregelung des Hauptstadtstatus überfällig

Das Mitglied im Hauptausschuss Marian Krüger erklärt:  

Weder das im Jahre 1994 verabschiedete Berlin-Bonn-Gesetz noch der Hauptstadtvertrag können heute als solide und angemessene Grundlage für die Finanzierung der gesamtnationalen Aufgaben Berlins gelten. Deswegen unterstützt die PDS-Fraktion den Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters, Klaus Wowereit, eine Hauptstadtklausel in das Grundgesetz aufzunehmen.

Die Ansprüche Berlins sind wohlberechtigt und maßvoll. Gegenwärtig werden die laufenden hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes auf jährlich ca. 670 Mio. &8364; geschätzt. Diese Summe wird etwa zur Hälfte durch die Beteiligung des Bundes gedeckt. Während die Bundesstadt Bonn nach dem Berlin-Bonn-Gesetz von 1994 bis 2004 mit mehr als 1,4 Mrd. &8364; als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort gefördert wurde, erhielt die Bundeshauptstadt Berlin im selben Zeitraum weniger als die Hälfte der Mittel.

Im Länderfinanzausgleich war bislang für diese Problematik kein Platz vorgesehen, insofern gehört das Thema originär in die Föderalismus-Diskussion. Die Balance zwischen Hauptstadt und Kommune muss neu bestimmt werden.

Die Neuregelung der Hauptstadtfinanzierung ist zugleich eine unabweisbare Voraussetzung für die Länderfusion von Berlin und Brandenburg. Ohne neuen Hauptstadtstatus würden auf das gemeinsame Bundesland zusätzliche Ausgaben von mehr als 300 Mio. &8364; zukommen.

 

Zur weiteren Information ist in der Pressestelle der PDS-Fraktion eine Studie »Die Finanzierung europäischer Hauptstädte im Vergleich mit Berlin« von Marian Krüger (November 2003) erhältlich.