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27. Juli 2004 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwingt zu Weiterentwicklung der Juniorprofessuren

Der wissenschaftspolitische Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff erklärt:  

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Bundesgesetzgeber mit der Verankerung der Juniorprofessur im Hochschulrahmengesetz (HRG) die Rechte der Bundesländer zu stark eingeschränkt habe und das entsprechende Gesetz nichtig sei. Mit der Abschaffung der Habilitation auf bundesgesetzlicher Ebene habe der Bundestag seine Kompetenzen überschritten.

Das Sondervotum der Verfassungsrichterinnen Osterloh und Lübbe-Wolff, in dem argumentiert wird, dass die Kompetenz des Bundes zur Rahmengesetzgebung von der Senatsmehrheit so eng gefasst würde, dass dem Bund praktisch jede Möglichkeit zu neuer politischer Gestaltung der betreffenden Gesetzgebungsmaterien genommen wird, ist absolut nachvollziehbar.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Rückschlag für diejenigen, die durch eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung nach jahrzehntelanger Debatte über die Modernisierung der Personalstrukturen an Hochschulen ein zukunftsfähiges Modell verankern wollten.

Den CDU- und CSU-regierten Klageländern ging es nicht um die Rechte der Bundesländer, sondern um die Ablehnung der Juniorprofessur und insbesondere der damit verbundenen Abschaffung der Habilitation als Pflichtvoraussetzung zum Professorenstatus.

Die Verfassungsgerichtsentscheidung zwingt den Berliner Gesetzgeber nicht zum Handeln. Im Gegenteil – die Länder können entsprechende eigene Regelungen treffen. PDS und SPD haben durch eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes die fortschrittlichste Regelung für Juniorprofessuren geschaffen – sie wurden den Professorinnen und Professoren faktisch gleichgestellt. An diesem Modell wollen wir festhalten. Die Wissenschaftsministerinnen und <nobr>-minister</nobr> der Länder müssen nun zu Vereinbarungen kommen, wie die Juniorprofessuren weiterhin wettbewerbsfähig bleiben und die Blockade der CDU-/CSU-regierten Länder aufgelöst wird.

Die Zukunft junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler darf nicht zum Spielball parteitaktischer Strategien werden. Deshalb braucht es stabile Regelungen für den Tenure-Track, also die Übernahme der Juniorprofessuren nach zweimaliger positiver Evaluierung in reguläre Professuren sowie ein Überdenken der Kostenneutralität der Juniorprofessuren.

Für die Regelungen über die Studiengebührenfreiheit, die mit dem gleichen Gesetz betroffen sind, ist wiederum mit Osterloh und Lübbe-Wolff zu argumentieren: Der Bund muss als Rahmengesetzgeber politische Ziele und Reformvorstellungen verwirklichen können und darf nicht darauf beschränkt sein, die Rahmengesetzgebung als bloßes Instrument der Koordinierung der politischen Entscheidungen der Länder einzusetzen.