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20. Juli 2004 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Tempodromaffäre: Grüne waren umfassend beteiligt

Der haushaltspolitische Sprecher Carl Wechselberg erklärt:  

Die aktuellen Vorwürfe von Bündnis 90/Die Grünen gegen Rot-Rot sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Unterlagen, die dem Untersuchungsausschuss Tempodrom vorliegen, belegen eindeutig, dass die Grünen selbst im Oktober 2001 einer Zahlung der IBB an das Tempodrom zugestimmt haben. Dies geschah ausdrücklich in Kenntnis einer Anrechnung der Zahlungen der IBB auf den Bankbeitrag des Jahres 2002.

Dies geht eindeutig aus einem Schreiben der LBB an Senatorin von Friesen (für Bündnis 90/Die Grünen) hervor. Die LBB schreibt am 8. Oktober 2001 unter Punkt 2 ihrer Beschlussvorlage: »Der geeignete rechtliche Rahmen für diese Maßnahme ist ein Sponsoringvertrag, da weder eine weitere Kreditgewährung noch das Eingehen einer Beteiligung im derzeitigen Stadium des Projekts vertretbar erscheinen. Das Sponsoring ist auf den Bankbeitrag für das Jahr 2002 anzurechnen.« Unter Punkt 3 heißt es nochmals ausdrücklich: »Der IBB-Ausschuss stimmt dem Sponsoring der Stiftung Neues Tempodrom bis zum Betrag von TEUR 3,068 zuzügl. Umsatzsteuer unter Anrechnung auf den Bankbeitrag für das Jahr 2002 zu.«

Während Bündnis 90/Grüne sich heute in der Rolle des Anklägers gefallen, billigten sie seinerzeit in Regierungsverantwortung exakt jenes Verfahren, das sie heute für Untreue halten. Dies ist ein schwer erträgliches Maß an politischer Inkonsistenz und Doppelmoral. Ihre eigene Beteiligung wird geleugnet, politische Verantwortung zurückgewiesen oder anderen in die Schuhe geschoben. Dass Bündnis 90/Die Grünen heute Rot-Rot und Senator Sarrazin aufgrund der Minderung des Bankbeitrags 2002 für einen vermeintlichen Schaden zu Lasten des Landes verantwortlich machen wollen, den sie selbst verursacht haben, sprengt den bisher bekannten Rahmen des politischen Opportunismus von Seiten dieser Oppositionsfraktion.

Im Gegensatz zur »Regierungsfraktion a.D.« hält die PDS-Fraktion den seinerzeit gefassten Beschluss unverändert für sachgerecht. Die erste, rot-grüne Rettungsaktion war notwendig, um den andernfalls eintretenden Schaden für das Land durch die Bürgschaft Berlins für die Tempodrom-Kredite abzuwenden. Dass das Handeln der IBB selbstverständlich zu einer Minderung des Bankbeitrags 2002 führte, war eine logische Konsequenz. Dies haben Bündnis 90/Die Grünen damals ebenso gewusst, wie Rot-Rot bei der 2. Rettungsaktion 2002.