Zu 10 Jahren Bahnreform erklärt die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek:
Ein Börsengang der Deutschen Bahn AG oder von Teilen der DB AG verbietet sich aus Sicht der PDS mit Blick auf das Ergebnis von zehn Jahren Bahnreform. So zogen heute auch anlässlich einer Anhörung im Bundestag Sachverständige eine zwiespältige Bilanz.
Einerseits erreichte die DB AG eine ernorme Produktivitätssteigerung seit 1994, neue Bahnhöfe und Fahrzeuge tragen deutlich zum verbesserten Angebot der Eisenbahnen bei. Andererseits hat sich der Anteil der Schiene am Gesamtverkehrsaufkommen nicht wesentlich erhöht. Das war und ist aber Ziel der Bahnreform.
Strikter als bisher müssen deshalb Fragen, z.B. über die Trennung von Schieneninfrastruktur und Eisenbahnbetreiber, unter dem Aspekt geprüft werden, ob dadurch der modal split zugunsten der Schiene nachhaltig beeinflusst werden kann. Die bisher unterschiedlichen Wettbewerbbedingungen zwischen Schiene, Straße, Schiff und Luftverkehr sind so zu gestalten, dass die Bevorzugung von Straße, Flugzeug und Schiff abgebaut werden. Die Eisenbahnen müssen viel stärker als bisher sowohl zur Sicherung der allgemeinen Mobilität als auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen und zum Schutz des Klimas beitragen.
Der Bund hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandene Schieneninfrastruktur unterhalten und bedarfsgerecht ausgebaut wird. Die PDS unterstützt die Forderung der Sachverständigen, jährlich mind. 4 Mrd. Euro für diese Zwecke im Bundeshaushalt bereit zu stellen.