Zurück zur Startseite
31. März 2004 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Gesetz zur weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates

 

SPD und PDS vereinbaren Maßnahmenpaket zur weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates, zur besseren Integration und gegen die Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten

Mit Urteil vom 24. September 2003 hat das Bundesverfassungsgericht den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, über das Tragen von religiösen Zeichen durch Lehrerinnen und Lehrer durch Gesetz selbst zu entscheiden. Die rot-rote Koalition hat sich gestern auf einen Gesetzesentwurf verständigt, der von einem Paket konkreter Antidiskriminierungs- und Integrationsfördermaßnahmen flankiert wird.

Grundlage des Gesetzentwurfs ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, die jede Beamtin und jeder Beamte genießt. Gleichzeitig ist das Land zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet.

Vor dem Hintergrund dieses Spannungsverhältnisses ist die Koalition der Auffassung, dass sich Beamte und Beamtinnen in den Bereichen, in denen der Bürger besonders dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten müssen. Dies gilt für das Gerichtswesen, die Rechtspflege, den Justizvollzug, die Polizei sowie für Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag an den öffentlichen Schulen. In diesen Bereichen sind sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole, die für den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft dokumentieren, oder auffallende religiöse oder weltanschauliche geprägte Kleidungsstücke nicht zulässig. Der Gesetzesentwurf macht hier keine Unterschiede zwischen Kopftuch, Kreuz oder anderen Religionssymbolen. Vielmehr werden alle Religionen gleich behandelt.

Auch das Betreuungspersonal von Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft soll bei der Erziehung der Kinder auf weltanschaulich-religiöse Neutralität achten. Ein Verbot sichtbarer religiöser oder weltan-schaulicher Symbole gibt es hier nicht. Dem ausdrücklichen Wunsch der Eltern, dass das zuständige Betreuungspersonal keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole trägt, muss – nach einem Vermittlungsgespräch – jedoch Folge geleistet werden. Dies kann auch durch organisatorische Veränderungen in der Tageseinrichtung oder im Bereich des öffentlichen Trägers geschehen.

Neben dem Gesetzentwurf zur weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates legt die Koalition ein Eckpunkte-Papier vor, in dem Antidiskriminierungs- und Integrationsmaßnahmen gebündelt werden:

Inhalt ist u.a. ein Aktionsplan »Freiräume und Integrationschancen für zugewanderte Frauen und Mädchen«. Dieser sieht Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für Familien- und Erziehungsberatungsstellen im Umgang mit religiösen bzw. kulturellen Alltagskonflikten sowie eine Qualifizierung der Jugendämter für spezifische Probleme jugendlicher Migranntinnen, z.B. im Bereich der Zwangsverheiratung, vor.

Der Senat wird ferner aufgefordert, einen Arbeitskreis »Islam und Schule« einzurichten, der sich z.B. mit der Nichtteilnahme von muslimischen Mädchen am Sport- und Schwimmunterricht, an der Sexualerziehung oder an Klassenfahrten befasst und hier praktikable Lösungen entwickelt.

Gemeinsam mit der Landeszentrale für Politische Bildung, den Stiftungen der politischen Parteien sollen außerdem Informations- und Aufklärungsmaßnahmen verstärkt werden. Dabei geht es um die Bedeutung des Islam für hier lebende Muslime, die multireligiöse Realität und die Situation von muslimischen Frauen und Mädchen, aber auch um die besondere Rolle des islamischen Fundamentalismus.

Der Senat wird ferner aufgefordert, Angebote des community coachings, die sich mit antidemokratischen, antisemitischen und rassistischen Tendenzen auch unter Migrantinnen und Migranten beschäftigen, weiterzuentwickeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier dem Islamismus. So sollen antidemokratische Tendenzen erfasst, Hilfe beim Konfliktmanagement angeboten und Verwaltung und Zivilgesellschaft bei Entwicklung von Gegenstrategien beraten werden.

Vereinbart wurden außerdem, dass das Land Berlin verstärkt die Einstellung mehrsprachiger Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund in der Berliner Verwaltung fördern wird.

Schließlich wird Berlin im Vorgriff auf bundesgesetzliche Regelungen zur Umsetzung von EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung wegen Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung bereits jetzt eine Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung (Antidiskriminierungsstelle) beim Beauftragten des Senats für Migration und Integration einrichten. Diese Stelle soll Beschwerden über diskriminierende Behandlungen aufnehmen und diesen mit Unterstützung der Verwaltung nachgehen.