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8. März 2004 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Neue Verfassungsklage wäre Schlag ins Gesicht Berlins

Der haushaltspolitische Sprecher Carl Wechselberg erklärt:  

CDU und Teile der FDP planen offenkundig eine neue Verfassungsklage gegen den überarbeiteten Doppelhaushalt 2004/2005. Aus durchsichtigen Motiven gefährden sie damit die Bestrebungen Berlins auf Unterstützung beim Schuldenabbau in Karlsruhe. Sollte das Berliner Verfassungsgericht der Klage der Opposition erneut stattgeben, käme dies einer Steilvorlage für den Bund und die anderen Länder gleich, Ansprüche Berlins auf eine Notlagehilfe über 35 Mrd. Euro abzuweisen. Bereits das Verfahren beschädigt die Interessen der Stadt. Für ihre parteitaktischen Winkelzüge sind CDU und Teile der FDP offensichtlich bereit, die Existenz Berlins aufs Spiel zu setzen. Ohne Notlagehilfe ist das Land nicht überlebensfähig.

Ein Schlag ins Gesicht Berlins wäre eine erneute Klage auch deshalb, weil im Ergebnis eines weiteren Urteils genau diejenigen Ausgabenbereiche erneut unter Druck geraten würden, deren besonderer Schutz Wille der Koalition ist: die Kita-Ausstattung Berlins, die Ausgaben für Hochschulen und Wissenschaften, die Wirt-schaftsförderung sowie die noch vorhandenen Sozialleistungen des Landes, bspw. das Landespflege-geldgesetz. Was ist von einer Opposition zu halten, die in ihren Sonntagsreden stets selbst geringfügigste Einsparungen ablehnt, aber schließlich vor dem Verfassungsgericht weitere drastische Kürzungen durchsetzt?

Fragwürdig ist das Vorgehen von CDU und FDP darüber hinaus, weil jedwede sinnvolle Alternative zur Finanzpolitik der Koalition fehlt. Dies haben die neuerlichen Beratungen des Abgeordnetenhauses in den letzten Monaten eindrucksvoll belegt. Als Haushaltsnotlageland bleibt Berlin nur die Strategie, durch eine Reihe von Maßnahmen den Anspruch auf Notlagegelder zu untermauern, denn allein wird Berlin die finanzpolitische Erblast der großen Koalition nicht bewältigen. Eigenanstrengung und ein Beitrag der Berlinerinnen und Berliner zur Sanierung des Landeshaushalts sind aber etwas anderes als ein richterlich verfügter Kahlschlag. Die Oppositionsfraktionen tragen die volle politische Verantwortung, sollten ein Gerichtsverfahren oder ein neues Urteil des Verfassungsgerichts die Klage des Landes in Karlsruhe gefährden oder den Berlinern weitere Kürzungen abverlangen. Die PDS-Fraktion wird sich dieser Strategie zum Schaden des Landes entschieden widersetzen.