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22. März 2004 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

PDS gegen weitere Arbeitszeitverlängerungen im öffentlichen Dienst

 

Das Mitglied des Hauptausschusses, Marian Krüger, erklärt:

Die Forderung der Länderministerpräsidenten, die Arbeitszeit für die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst pauschal von 38,5 Stunden auf 40 Wochenstunden heraufzusetzen entspricht nicht dem Interesse Berlins.

Berlin hat mit den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes einen bis zum Jahre 2009 geltenden Anwendungstarifvertrag geschlossen, der die schrittweise Einführung der 37-Stundenwoche vorsieht. Berlin ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Insofern gibt es auch keinen tarifrechtlichen Automatismus für Berlin, neue, für die Arbeitnehmer nachteilige, Regelungen zu übernehmen. Insofern erweist sich hier die tarifpolitische Sondersituation Berlins zugleich als Schutzmechanismus für die Beschäftigten.

Der Vorstoß der Ministerpräsidenten geht in die falsche Richtung: Angesichts des Reformbedarfes im Öffentlichen Dienst ist eine pauschale Arbeitszeitverlängerung kontraproduktiv, da sie Neueinstellungen behindert und den Überalterungseffekt in den Behörden vergrößert.