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11. März 2004 Aus dem Abgeordnetenhaus

Rot-rote Koalition ändert das Polizeirecht

Die innenpolitischen Sprecherinnen der SPD-Fraktion, Heidemarie Fischer, und der PDS-Fraktion, Marion Seelig, kündigen für die Innenausschusssitzung am kommenden Montag an, das Berliner Polizeirecht ASOG zu ändern.  

Ausgehend von den praktischen Erfahrungen der Berliner Polizei bei der Kriminalitätsbekämpfung werden Änderungen von erheblicher Bedeutung in en Regelungsbereichen der sogenannten Schleierfahndung, der Rasterfahndung sowie der Begriffsdefinition der Straftaten vorgenommen.

So hat sich die Befugnis der Polizei, Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Verkehrsraum zur Abwehr grenzüberschreitender Kriminalität lagebildabhängig zu kontrollieren, als überflüssig erwiesen. Marion Seelig dazu wörtlich: »Bei den in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollmaßnahmen ist in keinem einzigen Fall grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft worden. Die sogenannte Schleierfahndung ist daher verzichtbar und kann abgeschafft werden.«

Andererseits hat sich gezeigt, dass die kürzlich erfolgte Ersetzung der unbestimmten Generalklausel zur Definition von »Straftaten von erheblicher Bedeutung« durch einen abgeschlossenen Straftatenkatalog dazu führt, dass die präventive Kriminalitätsbekämpfung in bestimmten Bereichen nur unzureichend gewährleistet ist. Heidemarie Fischer dazu: »Die notwendig gewordene Nachbesserung richtet sich auf einige wenige Bereiche, in denen die Polizei einen besonderen Bedarf für den verdeckten Einsatz von Ermittlern und anderen Formen der präventiven Überwachung sieht. Dies gilt für die Kriminalitätsbekämpfung beim Kindesmissbrauch, aber auch im Türsteherbereich, bei den Hooligans und in der gewaltbereiten Rechtsextremismusszene.«

Die Voraussetzungen für die Rasterfahndung nach den Erfahrungen im Nachgang des 11. September 2001 wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen überarbeitet und sind enger gefasst worden.