Zur Kritik des Rechnungshofs an der Vergütungspraxis der BVG-Chefetagen erklärt die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek:
Der Rechnungshof hat gravierende Überausstattungen beim Führungspersonal der BVG aufgedeckt. Angesichts der Belastungen, die insbesondere den einfachen, tarifvertraglich gebundenen Beschäftigten abverlangt werden, sind solche Versorgungsleistungen nicht hinnehmbar. Die Diskrepanz zwischen der Forderung des Vorstandes nach drastischen Einkommenseinbußen bei Fahrern und Angestellten und den eigenen Versorgungspraktiken kann größer nicht sein.
Der neue Vorstandsvorsitzende, Andreas Graf von Arnim, hatte anderthalb Jahre Zeit, mit der bisherigen Praxis der übertariflichen Sonderausstattungen aufzuräumen. Statt dessen hat er diese Praxis fortgeführt und auf die Spitze getrieben. Deutliche Kritik der PDS daran wurde durch ihn im November 2003 als Legendenbildung zurückgewiesen. Der Rechnungshof hat jetzt das volle Ausmaß der Selbstbedienung in den Managementetagen aufgedeckt. Beschwichtigungen seitens des Vorstandes und Hinweise auf angebliche »Marktüblichkeit« sind der falsche Weg und werden von der PDS auf das Schärfste kritisiert. Dies, wie auch die Praxis der Beraterverträge sind ein ernster Beleg dafür, dass die Sanierung der BVG nicht in den richtigen Bahnen verläuft.
In diesem Zusammenhang sind jetzt der Aufsichtsrat und der Aufsichtsratsvorsitzende im Besonderen gefordert, mehr Konsequenz hinsichtlich der Geschäftspraktiken des Vorstands walten zu lassen. Die PDS erwartet eine vorbehaltlose, unabhängige Aufklärung der Versorgungs- und Beraterpraktiken im BVG-Management, ungeachtet der betroffenen Personen unter Einbeziehung der Vorstandsetage. Aufgedeckte Überzahlungen müssen umgehend zurückgenommen werden. Die Aufsichtsgremien haben dafür Sorge zu tragen, dass innerbetriebliche Regelungen zur Verhinderung von Korruption und Amtsmissbrauch transparent gemacht und durchgesetzt werden.