Zu den Äußerungen von Innensenator Ehrhart Körting, ein Kündigungsrecht für »faule Fische« im Beamtentum einzuführen, erklärt der Abgeordnete Marian Krüger:
Ehrhart Körting hat ohne Not Misstöne in die Debatte um die Reform des Beamtenrechts gebracht. Wer den öffentlichen Dienst Berlins mit einer Fischkiste vergleicht, riskiert, dass an sich vernünftige Vorhaben ins falsche Licht geraten, sich die Beschäftigten beleidigt und demotiviert fühlen.
Zum Vorschlag des Innensenators, ein Kündigungsrecht für Beamte einzuführen, die ihren Dienstverpflichtungen nicht nachkommen, ist zudem zweierlei zu bemerken: Erstens gibt es jetzt schon die Möglichkeit, Beamte zu entlassen, die gegen ihre Pflichten verstoßen. Zweitens ist es nichts weiter als eine dienstrechtliche Gleichstellung, wenn der Grundsatz der verhaltensbedingten Kündigung, der für den Angestelltenbereich gilt, auch im Hinblick auf das Beamtentum Anwendung finden könnte. Nicht zuletzt fällt das Vorliegen von Gründen für eine verhaltensbedingte Kündigung auch immer auf die Frage der Personalführung durch den Dienstvorgesetzten zurück.
Für die bereits konstruktiv laufende Diskussion darüber, welche Aufgaben künftig durch Beamte bewältigt werden und welche keine Verbeamtung mehr erfordern, ist die Art und Weise mit der der Innensenator das Thema Kündigungen aufgerufen hat, wenig hilfreich. Der Konsolidierungsbeitrag, den die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin durch Einkommensverzicht erbracht haben und der es ermöglicht hat, auf die sozialen Belange Benachteiligter in dieser Stadt Rücksicht zu nehmen, verdient Anerkennung.