Zur Umsetzung der Regelungen für Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien durch die Ausländerbehörde erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin Karin Hopfmann:
Die Weisung von Innensenator Ehrhart Körting, wonach Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Kosovo bei Vorliegen eines inhaltlich und formal korrekten Attestes bzw. einer Stellungnahme durch besonders qualifizierter Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Aufenthaltsbefugnis erhalten sollen, wird von der Ausländerbehörde nur unzureichend umgesetzt.
Dies ist der heute vorgelegten Dokumentation der Initiatorinnen und Initiatoren des »Appells für eine Berliner Bleiberechtsregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien« zu entnehmen. Ziel der Weisung war es, auf so genannte Schlüssigkeitsprüfungen weitgehend zu verzichten. Sowohl beim Umgang mit dem Stichtag als auch bei der Berücksichtigung von Therapieplänen wird die Weisung des Senators unterlaufen. Das ist ein Rückfall in alte Zeiten. Zu kritisieren ist auch, dass hinsichtlich traumatisierter Bürgerkriegsflüchtlinge aus Serbien die kaum vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten in Serbien nicht berücksichtigt werden. Auch hier sollte das Ermessen wieder großzügiger im Interesse der Betroffenen ausgelegt werden. In diesem Sinne wäre eine Gleichbehandlung bosnisch-serbischer Doppelstaatler/innen mit den bosnisch-kroatischen Doppelstaatler/innen angebracht.
Der Innensenator und seine Verwaltung sind gefordert, dringend die Praxis der Ausländerbehörde im Umgang mit traumatisierten Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien zu überprüfen.
Insgesamt würde eine großzügige Schlussstrichregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien die Probleme reduzieren, die sonst in jedem Einzelfall über Rechtsstreitigkeiten zwischen den Betroffenen und den Ausländerbehörden entschieden werden müssten.