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17. November 2004 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Koalition novelliert Berliner Hochschulgesetz – Grüne werfen Nebelbomben

Der wissenschaftspolitische Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff erklärt:

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung des Berliner Abgeordnetenhauses wurden im Kontext der Beschlussfassung über das »Gesetz zur Umsetzung des Professorenbesoldungs-reformgesetz und zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften« eine Reihe von Änderungen am Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vorgenommen.

Mit der Umsetzung des Professorenbesoldungsgesetz trägt das Land seiner Pflicht Rechnung, die im Februar 2002 vom Bundesgesetzgeber vorgenommenen Änderungen der Hochschullehrerbesoldung in Landesrecht umzusetzen.

Darüber hinaus hat der Wissenschaftsausschuss aktuellem Änderungsbedarf im Berliner Hochschulgesetz entsprochen, in dem er die geltenden Regelungen des BerlHG zu den Immatrikulations- und Rückmeldege-bühren bundesverfassungsgerichtskonform formulierte, die Datenschutzregelungen neuerer Rechtsprechung anpasste und die Dienstherrenfähigkeit der drei kleinen künstlerischen Hochschulen herstellte. Darüber hinaus wurden erste Konsequenzen aus dem jüngsten Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs Berlin zum Promotionsrecht der Hochschulen gezogen.

In diesem Zusammenhang wurde die Erprobungsklausel (§ 7a), mit der über 60 BerlHG-Paragrafen seit 1997 außer Kraft gesetzt werden können, wenn die Hochschulen eigene Modelle erproben wollen, verlängert. Die Grundlage für diesen Beschluss bildete ein Formulierungsvorschlag der Gewerkschaften, der in der zum Gesetzentwurf durchgeführten Anhörung des Ausschusses unterbreitet wurde.

Die Koalition und der Wissenschaftssenator haben in der Ausschusssitzung ihren Willen bekräftigt, eine Große BerlHG-Novelle in dieser Legislaturperiode durchführen zu wollen. Die Grünen haben seit 1990 keinen komplexen Vorschlag zur Änderung des Gesetzes unterbreitet, sondern warten – etwas autoritätsfixiert – auf die Koalition. Bis dahin werfen sie mit Nebelbomben nach dem Konzept »Weil nicht sein kann, was nicht sein darf«.