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21. Oktober 2004 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Bund muss für Gebührendisziplin an Flughäfen aktiv werden

Die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek erklärt:

Der Rechtsstreit der Fluggesellschaften gegen die Entgeltordnung an den Berliner Flughäfen macht eines deutlich: die Fluggesellschaften sind auch in Zukunft nicht bereit, für die Nutzung der Flughafenanlagen die gesetzlich möglichen, per Rechtsverordnung festgelegten Preise zu bezahlen. Sie wollen ihren Gewinn zu Lasten der öffentlichen Hand steigern.

Flughäfen haben eine Betriebspflicht, d.h. sie müssen den Fluggesellschaften offen stehen. Im Gegenzug haben Fluggesellschaften die Pflicht, für die Nutzung Gebühren zu zahlen. Seit Jahren verweigern jedoch die großen Fluggesellschaften, zu denen Air Berlin zweifellos gehört, insbesondere am Standort Tegel die nach dem Luftverkehrsgesetz zu entrichtenden Gebühren und Entgelte. Die Einnahmeverluste für die Flughafengesellschaft liegen im zweistelligen Millionenbereich. Um jahrelange und mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglose Rechtsstreitigkeiten zu beenden, versucht die Flughafengesellschaft, durch Rahmenvereinbarungen mit den einzelnen Fluggesellschaften die für den Flughafenbetrieb notwendigen Einnahmen zu sichern. Diese Rahmenvereinbarungen sind nun Gegenstand neuen Rechtsstreits geworden. In erster Instanz unterlag die Berliner Flughafengesellschaft.

Das Problem ist kein Berliner Problem. An allen öffentlichen Flughäfen wird seit Jahren das Luftverkehrsgesetz hinsichtlich der Nutzungsgebühren und –entgelte durch viele Fluggesellschaften schlicht und einfach missachtet. Es ist an der Zeit, auf Bundesebene diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben und die Durchsetzung der Gebührendisziplin auf die Tagesordnung zu setzen.