Das Mitglied des Hauptausschusses Marian Krüger erklärt:
Die heutigen Meldungen, dass in der Föderalismuskommission des Bundes keine Mehrheit dafür besteht, den Hauptstadtstatus Berlins im Grundgesetz neu zu regeln, sind keine gute Nachricht für die Stadt. Angebliche Befürchtungen der anderen Bundesländer, dass Berlin damit über Gebühr finanzielle Ansprüche erhebe, entbehren der sachlichen Grundlage.
Für Berlin ist die Hauptstadtfunktion weiterhin ein Zuschussbetrieb. Von ca. 670 Mio. Euro jährlicher hauptstadtbedingter Ausgaben v.a. für Kultur und Polizei trägt der Bund nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung etwa die Hälfte. Ohne die Hauptstadtausgaben würde Berlin sein Primärdefizit bereits im Jahre 2006 auf Null abgesenkt haben und nicht erst im Jahre 2007. Während in anderen europäischen Hauptstädten wie London, Wien und Paris zentrale Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen als gesamtnationale Aufgaben betrachtet und zentral finanziert werden, wird Berlin trotz Haushaltsnotlage zur Kasse gebeten.
Der Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters, den Hauptstadtstatus einschließlich der offenen Finanzfragen im Grundgesetz neu zu regeln, greift ein bislang ungelöstes Problem der deutschen Finanzverfassung auf: die Hauptstadtfinanzierung, die im föderalen Finanzsystem nicht vorgesehen ist. Unter Kohl und Diepgen wurde so getan, als ob sich die Hauptstadtrolle nach einmaliger Anschubfinanzierung von selbst tragen würde. Es ist an der Zeit, diesen Irrtum zu überwinden.