Die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek erklärt:
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann hat darauf hingewiesen, dass wegen Hartz IV ein soziales Ticket in Berlin durchgesetzt werden müsse. Herr Ratzmann läuft damit bei Rot-Rot nicht nur offene Türen ein. Zum wiederholten Male unternimmt ein Grünen-Politiker den Versuch, sich vor der Verantwortung für die Auswirkungen der Hartz-Gesetze zu drücken. Statt seine Partei auf Bundesebene in die Pflicht zu nehmen, wünscht er sich Lösungen vom Senat.
Fakt ist, dass vom 1. Januar 2005 die Anforderungen an Arbeitslosengeld-II-Empfangende hinsichtlich ihrer Mobilität steigen werden. Es ist auch richtig, dass sich von 345 Euro niemand eine Monatskarte für 64 Euro leisten kann. Warum aber wurde diesem Aspekt bei der Festlegung des ALG II nicht Rechnung getragen, warum haben Rot-Grün auf Bundesebene nicht eine Mobilitätspauschale in Höhe des üblichen Monatstickets einkalkuliert? Und warum wird dies von den Berliner Grünen nicht gefordert?
Die PDS-Fraktion und ihre Senatoren werden alles unternehmen, dass es in Berlin künftig wieder ein Sozialticket geben wird. Mit Hartz IV ist von 140.000 zusätzlich Bedürftigen auszugehen. Zu welchen Konditionen ein Sozialticket zu haben sein wird, darüber wird momentan mit den Verkehrsbetrieben verhandelt. Dies ist nicht einfach, da die Wirkungen von Hartz IV weder direkt auf die Betroffenen, noch auf die Verkehrsunternehmen abgewälzt werden sollen. Und leider irrt Herr Ratzmann, wenn er meint, dass eine Zuschussregelung für die BVG keine Probleme mit dem EU-Recht beinhalte. Zuschüsse, die allein deswegen erteilt werden, weil ohne sie ein wirtschaftliches Verkehrsangebot nicht erbracht werden könnte, sind nach EU-Recht ausschreibungs-pflichtig. Hier geht es nicht um Fragen des politischen Willens, sondern um europäisches Wettbewerbsrecht, auf das die Grünen immer gern pochen.