Der stadtentwicklungspolitische Sprecher Gernot Klemm erklärt:
Der Gesetzentwurf von SPD und PDS sieht keine generelle Leinenpflicht für Hunde vor. Diese gibt es nur für gefährliche Hunde. Damit unterscheidet sich Berlin auch künftig von den Reglungen umliegender Flächenländern wie Brandenburg, wo es die generelle Leinenpflicht gibt.
Die Leinenpflicht – die z.B. in Parks und Grünanlagen bereits jetzt besteht – ist im Gesetz nur präzisiert worden: in Menschenansammlungen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Treppenaufgängen von Mehrfamilienhäusern soll die Leine nur einen Meter lang sein – d.h. der Hund soll kurz gehalten werden.
Die PDS lehnt eine generelle Leinenpflicht in Berlin ab, weil damit eine artgerechte Haltung von Hunden nicht möglich ist.