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16. September 2004 Aus dem Abgeordnetenhaus

Rechtsausschuss beschließt mehr Transparenz für landeseigene Betriebe – Senat soll Gesetzentwurf für ein Korruptionsregister schaffen

Der Rechtsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung den Senat aufgefordert, Leitlinien zur Unternehmensführung in den landeseigenen Betrieben (Corporate Governance Codex) vorzulegen. Dazu erklären die rechtspolitischen Sprecher der SPD- und der PDS-Fraktion, Dr. Fritz Felgentreu und Dr. Klaus Lederer:

Wir wollen folgendes erreichen:

  • Die Höhe der individuellen Vergütung der Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsgremien ist offenzulegen.
     
  • Die Besetzung von Schlüsselpositionen in landeseigenen Betrieben mit ehemaligen Mitarbeitern des Landes Berlin unterbleibt, wenn das Land Berlin darin eine Gefährdung seiner Interessen sieht.
     
  • Wirtschaftsprüfer sind turnusmäßig zu wechseln. Prüfungs- und Beratungsaufgaben sind grundsätzlich an verschiedene Unternehmen zu vergeben.Das Land Berlin ist frühzeitig und umfassend über wirtschaftliche Daten zu unterrichten.
     

Außerdem soll der Senat einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Einrichtung eines Korruptionsregisters vorsieht. Personen und Firmen, die sich an Korruptionshandlungen beteiligt haben, sollen dadurch für die Zukunft von Aufträgen ausgeschlossen werden. Als Vorbild kann dabei der am 14.09.2004 vorgestellte Entwurf für ein Korruptionsbekämpfungsgesetz der SPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen dienen.