Die sozialpolitische Sprecherin Stefanie Schulze erklärt:
Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnnen und -bezieher sollen in Berlin nicht massenhaft umziehen müssen. Die PDS hat deshalb heute im Ausschuss Soziales und Gesundheit Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner in ihren Bestrebungen unterstützt, bei der durch Hartz IV geforderten Neuregelung über das Angemessensein von Wohnraum, die Miethöhe zugrunde zu legen.
Eine Festlegung nach Quadratmetern Wohnraum ist nicht sinnvoll, da es in der Berlin zahlreiche große Wohnungen gibt, die auch einschließlich der Betriebskosten preiswerter sind als viele flächenmäßig kleineren Wohnungen. Auch müssen Ausnahmeregelungen für ältere Menschen, Familien und Alleinerziehende zur Verhinderung besonderer sozialer Härten getroffen und die sozialräumliche Verankerung zum Beispiel die Nähe zur Schule berücksichtigt werden.
Die neue Ausführungsvorschrift zur Regelung der Angemessenheit des Wohnraums für Bezieherinnen und Bezieher des ALG II und für Bedarfsgemeinschaften nach ALG II soll ab dem 1. Juli 2005 in Berlin gelten.