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14. April 2005 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Noch keine Vorentscheidung gegen oder für Schönefeld

Die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek erklärt:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist keine Vorentscheidung zum Ausgang des Klagever-fahrens gegen den Planfeststellungsbeschluss.

Das Gericht hat vielmehr ausdrücklich erklärt, dass dieses Verfahren offen ist. Angesichts der hohen Komplexität und der vielfältigen zu bewertenden Belange werden die inhaltlichen Entscheidungen alle im Hauptverfahren getroffen werden und Einzelaspekte nicht im Eilverfahren herausgelöst.

Die Auswirkungen dieser Gerichtsentscheidungen auf den Terminplan zum Flughafenausbau müssen genau untersucht werden. Dazu werden sich die Gesellschafter demnächst verständigen. Auf bauvorbereitende Maßnahmen hat die neuerliche Gerichtsentscheidung ohnehin keinen Einfluss. Auch die Kapazitätserweiterung am jetzigen Flughafen Schönefeld und die Umgestaltung des Übergangs vom Bahnhof zum Flughafen können wie vorgesehen erfolgen.