Zurück zur Startseite
26. August 2005 Linkspartei.PDS im Abgeordnetenhaus

Massenhafte Umzüge von Hartz IV-Betroffenen - müssen verhindert werden

Die sozialpolitische Sprecherin Stefanie Schulze erklärt:

Das Stadtforschungsinstitut Topos hat Untersuchungen vorgelegt, nach denen im Land Berlin ca. 40.000 Haushalte, die von Hartz IV betroffen sind, umziehen müssten.

Ab dem 1. Juli 2005 gilt in Berlin eine neue Ausführungsvorschrift zur Regelung der Angemessenheit des Wohnraums für Bezieherinnen und Bezieher des ALG II und für Bedarfsgemeinschaften nach ALG II. Diese Neuregelung sieht vor, dass sich im ersten Jahr des Arbeitslosengeld-Bezuges für die Betroffenen nichts ändert. In diesem Zeitraum werden die Kosten der Wohnung einschließlich der Heizkosten voll übernommen. Die dann geltenden neuen Regelungen berücksichtigen die Miethöhe (Nettokaltmiete) – basierend auf dem aktuellen Mietspiegel – als auch die anfallenden Heizkosten. Dazu wurden Richtwerte festgelegt.

Überschreitungen müssen nicht automatisch dazu führen, dass die Wohnung verlassen werden muss. Jeder Aufforderung zum Umzug soll eine Berechnung vorausgehen, ob die Kosten für den Umzug tatsächlich geringer wären als die weitere Übernahme der höheren Wohnkosten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Für den Personenkreis von älteren Menschen, Familien und Alleinerziehenden wurden Härtefallregelungen vereinbart, so dass auch hier Umzüge die Ausnahme bleiben sollten.

Die nun vorliegenden Prognosen von Topos müssen dennoch ernst genommen und auf ihre Plausibilität hin überprüft werden. Sollten sie sich bestätigen, wird sich die Linkspartei.PDS gemeinsam mit Senatorin Knake-Werner dafür einsetzen, dass die Regelungen zur Wohnraumangemessenheit im Land Berlin korrigiert werden.