Zurück zur Startseite
25. Februar 2005 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Mehr Demokratie: Wer hingeht, entscheidet

Der Sprecher für Regional-, Kommunal- und Verwaltungspolitik Peter-Rudolf Zotl erklärt:

SPD, PDS, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben gestern zwei Gesetzesanträge über die Einführung von bezirklichen Bürgerentscheiden ins Parlament eingebracht. Berlin geht damit einen entscheidenden Schritt auf dem Weg für mehr direkte Demokratie.

1.

 

Die Bürgergesellschaft wird nicht nur beschworen, sondern befördert.

Bereits zu Oppositionszeiten hatte sich die PDS-Fraktion intensiv dafür eingesetzt, die politischen Entscheidungsprozesse für die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Dazu wurden entsprechende Gesetzesanträge vorgelegt, die erste Grundlagen für die Koalitionsverhandlungen und später für Verhandlungen mit den anderen Fraktionen des Abgeordnetenhauses bildeten. Ziel war ein gemeinsames Gesetzesvorhaben. Im Ergebnis einer intensiven, fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit sind z.B. vernünftige bürgerfreundliche Bedingungen für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, erweiterte Informationsrechte für die Bevölkerung (gekoppelt mit einer Unterrichtungspflicht durch das Bezirksamt, z.B. durch Einwohnerversammlungen) oder auch der Einwohnerantrag und die Einwohnerfragestunde als Teil der regulären BVV-Sitzung verabredet worden.

 

2.

 

Die Bürgerinnen und Bürger können selbst entscheiden.

In allen Angelegenheiten, in denen die BVV Beschlüsse fassen kann, sind Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide möglich, außer wenn dies durch bundes- und landesrechtliche Regelungen ausgeschlossen ist. Bewusst haben wir uns für niedrige Beteiligungsquoren (Einwohnerantrag 1 Prozent, Bürgerbegehren 3 Prozent, Bürgerentscheid 15 Prozent) entschieden. Sind diese Beteiligungsquoren erreicht, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; es gibt also kein gesondertes Zustimmungsquorum. Es entscheidet, wer hingeht. Entscheidungen dürfen nicht durch die getroffen werden, die sich nicht beteiligen.

 

3.

 

Ausbau der Entscheidungsfelder durch erweiterte Rechte der BVV

Bürgerinnen und Bürger können künftig nicht nur über das entscheiden, was bisher in die ausschließlichen Kompetenzen der BVV fiel, sondern darüber hinaus auch über bezirkliche Anmeldungen zur Investitionsplanung, über Änderungen des Flächennutzungsplans und über Entscheidungen zu Trägerwechseln. Außerdem erhalten alle Bezirksverordneten ein Akteneinsichtsrecht zur Vorbereitung und Kontrolle von BVV-Beschlüssen.

 

4.

 

Forderung nach Wahlalter 16 bleibt.

Die PDS bedauert, dass es nicht gelungen ist, im Zusammenhang mit diesem Gemeinschaftsprojekt von SPD, PDS, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP das kommunale Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, die Beteiligungsquoren beim Bürgerentscheid auf 5 bzw. 10 Prozent zu halten sowie Einwohnerversammlungen »von unten« zu ermöglichen.

 

Das Gesetzgebungsverfahren liegt nun im Parlament. Zügig wird es im Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik zu einer Anhörung des Senats, des Rates der Bürgermeisters und von »Mehr Demokratie« kommen.

Ich gehe davon aus, dass wir im April beide Gesetze in zweiter Lesung beschließen können. Unmittelbar danach wollen wir einen Weg finden, um in einem gesonderten Verfahren das BVV-Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken. Außerdem steht eine deutliche Erleichterung der direkten Demokratie auf Landesebene an.