Der Sprecher der PDS-Fraktion im Untersuchungsausschuss Bankgesellschaft Michail Nelken erklärt:
Systematische Verantwortungslosigkeit von Bankmanagern ist nur begrenzt strafbar.
Das heutige Urteil im Strafverfahren gegen die beiden LBB-Vorstände Zeelen und Decken zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Aufarbeitung des Berliner Bankenskandals mit den Mitteln des Strafrechts.
Das verantwortungslose Tun der angeklagten Vorstände der Landesbank, die durch die Ausstellung von Freistellungserklärungen der LBB wie dem Bankkonzern insgesamt wirtschaftlich geschadet haben, ist unstreitig. Der Bank wurde sowohl bilanzrechtlich als auch kreditrechtlich geschadet. Die Staatsanwaltschaft hat in den falsch aufgestellten Bilanzen ein Weg gesucht, das unverantwortliche Handeln strafrechtlich zu ahnden. Die Staatsanwälte beschritten damit juristisches Neuland. Das Gericht ist ihnen darin nur sehr zögerlich gefolgt. Das ist schade, aber auch nicht ohne nachvollziehbare Gründe.
Der eigentliche Skandal, wonach die verantwortlichen Manager aller Teilbanken und der Holding – von den Aufsichtsgremien toleriert – ein Strohmannsystem persönlichhaftender Gesellschafter für die kreditnehmenden Kommanditgesellschaften aufgebaut haben, um das expansive Fließband-Fondsgeschäft der Bankgesellschaft in Gang setzen und innerhalb des Bankkonzerns (die Beschränkungen des Kreditwesengesetzes umgehend) finanzieren zu können, war nicht Gegenstand des Verfahrens und scheint mit dem Strafrecht offenbar nicht zu ahnden zu sein. Dass Zeelen und Decken (wie auch Manager der Immobilientöchter der Bank) dieses System mit geheimen Freistellungserklärungen zudem noch ad absurdum geführt haben, ist zusätzlich sträflich dumm, aber offenbar nur begrenzt strafbar.
Unbeschadet des heutigen Urteils, ist zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft weiterhin alles unternimmt, um auch eine strafrechtliche Verurteilung der führenden Akteure des Bankenskandals in wenigsten einigen Zusammenhängen zu erreichen. Das ist im Interesse des Rechtsfriedens unabdingbar.
Der Arbeit des Untersuchungsausschusses des Abgeordnetenhauses kommt angesichts der offensichtlichen Schwierigkeit der strafrechtlichen Aufarbeitung des Bankenskandals eine um so größere Verantwortung zu, die Vorgänge rückhaltlos aufzuklären, Verschulden darzustellen und die Verantwortliche beim Namen zu nennen.