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26. Januar 2005 PDS-Fraktion im Abgeordentenhaus

Bundesverfassungsgericht: Konservativ wie eh und je

Der wissenschaftspolitische Sprecher Benjamin-Immanuel Hoff erklärt:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einer Klage von sechs unionsgeführten Ländern statt zu geben und das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz für unzulässig zu erklären, kommt nicht unerwartet.

Bereits im vergangenen Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht – konservativ wie eh und je – gegen eine Rahmensteuerung des Bundes in Fragen der Hochschulentwicklung. Die Länder erhalten damit zwar auch auf diesem Gebiet wieder mehr Kompetenzen – ob eine Stärkung der Länder damit verbunden ist, bleibt zu bezweifeln.

Das Bundesverfassungsgericht negiert mit seiner Entscheidung zudem eine der wenigen sozialpolitisch sinnvollen Beschlüsse der rot-grünen Bundesregierung.

Die PDS Berlin hat mit dem Beschluss, in dieser Legislaturperiode keine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes in Richtung Studiengebühren oder Studienkonten vorzunehmen, einen klaren Kurs gesetzt. Dabei wird es auch nach dieser Entscheidung bleiben. Ob Berlin nun einen erhöhten Andrang von Studierenden aus Ländern mit Studiengebühren verzeichnen wird, lässt sich erst nach Ende des Wintersemesters 2005/2006 abschätzen. Schlussfolgerungen sind dann zu diskutieren.

Wir unterstützen alle diejenigen, die sich in den Ländern gegen Studiengebühren einsetzen und treten auch weiterhin im Wissenschaftsbereich für eine Koexistenz von bundespolitischer Rahmensteuerung und landespolitischer Detailsteuerung ein.