Zur Diskussion über die sogenannten 1-Euro-Jobs in Wirtschaftsunternehmen erklärt Wirtschaftssenator Harald Wolf:
Zusatzjobs in Unternehmen der freien Wirtschaft, wie sie jetzt gefordert werden, werden durch die geltende Rechtslage eindeutig ausgeschlossen. Danach müssen diese Beschäftigungsmaßnahmen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Ein Einsatz in Wirtschaftsunternehmen liefe auf Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung hinaus. Dies würde auch reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Zudem widerspräche es der gemeinsamen Erklärung zu Beschäftigungsverhältnissen mit Mehraufwands-entschädigung, die in Berlin Gewerkschaften, Kammern, Wirtschaftsverbände und die Regionaldirektion für Arbeit unterschrieben haben.