Die Abgeordneten Jutta Matuschek, Uwe Doering und Marian Krüger erklären:
Finanzsenator Thilo Sarrazin muss den Austritt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband von der Tagesordnung der nächsten Aufsichtsratssitzung der BVG am 22. Juni streichen. Die Androhung trägt in keiner Weise dazu bei, die Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages für die Beschäftigten der BVG wieder aufzunehmen.
Die PDS-Fraktion bekennt sich klar zum Erhalt der BVG als kommunales Unternehmen. Ein Austritt aus dem KAV stünde dem entgegen. Da nach dem geltenden Berliner Betriebegesetz die BVG Mitglied im Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes zu sein hat, wäre ein Austritt außerdem gesetzeswidrig. Senator Sarrazin sollte in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der BVG das Unternehmen nicht dazu auffordern.
In Beratungen mit Personalräten und Vertretern der Gewerkschaft ver.di über die geplanten Änderungen des Berliner Betriebegesetzes hat die PDS-Fraktion ihre Position auch mit Blick auf andere Landesunternehmen wie BSR und BWB deutlich gemacht. Die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband muss auch künftig gesetzlich fixiert bleiben.