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13. Mai 2005 Aus dem Senat

Charité: Flierl appelliert an Tarifpartner - die Verhandlungen wieder aufzunehmen

Zum Abbruch der Verhandlungen über einen Notlagentarifvertrag an der Charité erklärte der Berliner Wissenschaftssenator und Vorsitzende des Aufsichtsrates der Charité, Dr. Thomas Flierl, nach der Aufsichtsratssitzung:  

Den Abbruch der Verhandlungen der Tarifpartner über einen Notlagentarifvertrag für die Charité nehme ich mit großem Bedauern zum Kenntnis.

Es ist mir wichtig, von einem Abbruch, und nicht von einem Scheitern der Verhandlungen zu sprechen. Die Verhandlungen über den Tarifvertrag konnten nicht zum Ende geführt werden, weil die Gewerkschaft auf dem Standpunkt beharrt, dass die aus ihrer Sicht dafür notwendigen Voraussetzungen – die von einem unabhängigen Gutachter bestätigte Notlage der Charité – zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt sind.

Die Charité ist in einer schwierigen Lage. Und sie wird, das sagen auch die Gutachter, in zwei Jahren in einer Notlage sein. Die Ursachen hierfür sind u.a. die schwierigen Rahmenbedingungen bei der Reform der Krankenhausfinanzierung und der verschärfte Wettbewerb auf dem Gesundheitsmarkt, aber auch die besonders verschärften Restriktionen für die Berliner Haushaltspolitik.

Ich setze alles daran, der Charité dabei zu helfen, diese Krise zu überwinden, und zwar gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Charité. Ich möchte die Charité dabei unterstützen, den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Hierzu gehören Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit der Charité ebenso wie Berechenbarkeit und soziale Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mein Ziel als Wissenschaftssenator und Aufsichtsratvorsitzender ist es also weiterhin, eine nachhaltige Konsolidierung und Erneuerung der Berliner Universitätsmedizin als wissenschaftsgeleitetem Zentrum eines innovativen Gesundheitssystems zu realisieren und betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Ich appelliere daher an die Tarifpartner, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die abgebrochenen – ich hoffe: unterbrochenen – Gespräche wiederaufzunehmen. Ich appelliere an beide Tarifpartner im Interesse der Charité, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten, aber auch im Interesse der Gesundheitsstadt Berlin doch noch zu einer Lösung zu kommen. In besonderer Weise ist mein Appell aber heute an die Gewerkschaften gerichtet, da in der aktuellen Situation sie es in der Hand haben, die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu schaffen.

Vom Vorstand erwarte ich darüber hinaus eine Initiative, die deutlich macht, welche Beitrag zur Senkung der Personalkosten im außertariflichen Bereich erbracht werden kann. Wie Sie wissen, sind die Personalkosten nur teilweise durch einen Tarifvertrag steuerbar. Der Aufsichtsrat hat sich im Februar 2005 explizit für ein Maximum an sozialer Symmetrie bei den notwendigen Personalkostenreduzierungen ausgesprochen. Es ist daher selbstverständlich, dass auch die außertariflichen Angestellten der Charité sowie die Bezieher von Nebeneinkünften, die nur durch Nutzung der öffentlichen Infrastruktur der Berliner Universitätsmedizin erzielt werden können, einen Beitrag leisten. Ich gehe davon aus, dass der Vorstand auch für diesen Bereich ein Zeichen setzt.

Die Entscheidung des Gutachters, dass sich die Charité aktuell nicht in einer Notlage befinde, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ob eine Notlage morgen eintritt oder – wie im Falle der Charité – von allen damit befassten Experten einschließlich dem von den Tarifpartnern beauftragten Gutacher für in wenigen Jahren prognostiziert wird, wenn keine radikalen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, macht für mich keinen Unterschied.

Als Aufsichtsratsvorsitzender drängte ich darauf, dass der Vorstand ein Konzept vorlegt, wie er der drohenden Notlage entgegensteuern kann. Dieses Unternehmenskonzept hat der Vorstand im Februar 2005 dem Aufsichtsrat vorlegt. Das Konzept sieht eine umfassende Strategie vor, die auf eine Leistungs- und Erlössteigerung sowie Prozessoptimierung in der Krankenversorgung und auf eine Profilbildung und Leistungsorientierung in Forschung und Lehre setzt. Das Unternehmenskonzept hat deutlich gemacht, dass auch eine Reduzierung der Personalkosten durch eine Tarifabsenkung mit einem Gesamtvolumen von ca. 40 Mio. Euro vorgenommen werden muss, um die Sanierung des Gesundheitsunternehmens zu erreichen. Nur dann können betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden.

Diese Rahmenbedingungen wurden auch von den Personalräten der Charité akzeptiert und waren den Tarifpartnern bekannt.

Dies heißt aber auch im Umkehrschluss, dass ohne die Reduzierung der Personalkosten der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen nicht garantiert werden kann. Auch dies war den Tarifpartnern klar. Der Aufsichtsrat musste sich daher heute klar hinter den Kurs des Vorstands stellen, jetzt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Konsolidierung der Charité ohne einen Tarifabschluss, der die Reduzierung der Personalkosten ermöglichen würde, zu erreichen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand beauftragt, betriebsbedingte Kündigungen vorzubereiten und eine Überprüfung des im Unternehmenskonzept verankerten Standortkonzepts vorzunehmen und dem Aufsichtsrat hierüber in seiner nächsten Sitzung zu berichten. Wenn es zu keiner tariflichen Einigung kommt, wird es leider keine Alternative zu Umsetzung dieser Schritte, die ab heute vorbereitet werden, geben, da andernfalls die gesamte Charité in eine existenzielle Krise geraten würde und alle 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht wären.

Selbstverständlich sind Vorstand und Aufsichtsrat jederzeit zu einer Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen bereit, und werden für den Fall des erfolgreichen Abschlusses von Tarifverhandlungen die Vorbereitung von betriebsbedingten Kündigungen aussetzen.

Mein Ziel ist es, die Tarifpartner doch noch zur Wiederaufnahme von Verhandlungen und zu einem erfolgreichen Abschlusses zu bewegen. Ob dieser Abschluss die Bezeichnung »Notlagentarifvertrag« erhält oder einem anderen Verfahren folgt, sehe ich leidenschaftslos. Entscheidend ist das Ergebnis, das die Sanierung der Charité und den Ausschluss von Kündigungen ermöglichen muss. Möglicherweise könnten sich die Tarifpartner dabei an den tariflichen Regelungen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin, an den Berliner Hochschulen oder in der Vivantes GmbH orientieren. In allen drei Beispielen hat sich aufgrund der besonderen haushaltspolitischen Situation Berlins die Erkenntnis durchgesetzt, dass für eine Übergangszeit die Standards der bundesweiten Tarifverträge nicht uneingeschränkt angewandt werden können. Warum soll an der Charité nicht möglich sein, was im übrigen öffentlichen Dienst möglich war?