Im Rahmen der Debatte um das neue Berliner Hochschulzulassungsgesetz fordert die SPD die Einführung von Gebühren für die Zulassungsverfahren. Diese sollten nach Willen der SPD 50 Euro betragen und von jedem Studierwilligen verlangt werden.
Im Gesetzesentwurf des Senators für Wissenschaft, Dr. Thomas Flierl, waren solche Gebühren ausdrücklich nicht vorgesehen. In den Koalitionsrunden setzte die SPD jedoch Gebühren durch, die nach dem Stand der Verhandlungen noch 25 Euro betragen sollen und diejenigen zahlen müssen, die sich nicht über Abiturnote und Wartezeit bewerben, sondern einen Studierfähigkeitstest bzw. ein Bewerbungsgespräch durchlaufen. Diejenigen, die angenommen werden, bekommen diese Gebühr dann mit der Immatrikulationsgebühr verrechnet. Zusätzlich zu Abiturnote und Wartezeit bekommen die Hochschulen in Zukunft die Möglichkeit, bis zu 60% der BewerberInnen nach einem Mischverfahren mit verschiedenen Komponenten auszuwählen. Nach PDS-Auffassung ist der dabei entstehende Aufwand bereits in die Immatrikulationsgebühren von 50 Euro eingerechnet.
Tobias Schulze, Sprecher der LAG Wissenschaftspolitik und Student an der FU Berlin, dazu: »Wir finden es gut, dass Berlin und seine Hochschulen für viele junge Menschen attraktiv ist. Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind in Zeiten der Unterversorgung mit Studienplätzen schlicht eine Notwendigkeit. Niemand kann heute wissen, wo er sicher angenommen wird und wo nicht. Mit den Gebühren für Zulassungsverfahren dürfte es auch rechtliche Probleme geben. Die SPD-Fraktion sollte auf ihre Parteitagsbeschlüsse schauen und sich von unsinnigen und abschreckenden Gebührenplänen verabschieden.«
Die PDS konnte in den Koalitonsrunden jedoch auch Erfolge erzielen. So etwa wurden Regelungen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes bereits in den Entwurf aufgenommen. Weiterhin wurde dem Wunsch der Hochschulen entsprochen und keine Mindestquote für die aufwändigen Aufnahmeverfahren wie Auswahlgespräche und Studierfähigkeitstest in den Entwurf geschrieben. Schriftliche Tests der Studienmotivation hält die Koalition wie auch der Wissenschaftsrat für ungeeignet für die Bewerberauswahl, sie sollen deshalb nicht erlaubt sein.
Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss und eine Woche später im Plenum des Abgeordnetenhauses verhandelt.