Der Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich erklärt:
In Berlin wird es keine massenhaften Umzüge von Arbeitslosengeld-II-Beziehern geben. Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner und Finanzsenator Thilo Sarrazin haben sich heute nach zähem Ringen in der Frage des Wohnraums für Hartz-IV-Betroffene auf ein sinnvolle, sozial gerechte Regelung geeinigt, die sich das Land Berlin zudem auch leisten kann.
Nachdem sich beide Senatoren bereits darauf verständigen konnten, keine Festlegung nach Quadratmetern Wohnraum zu treffen, da in Berlin große Wohnungen auch inklusive Betriebskosten oft preiswerter sind als flächenmäßig kleinere, wurden jetzt auch realistische Brutto-Warmmieten zugrunde gelegt.
Zu begrüßen ist zudem, dass die durch Hartz IV geforderte Neuregelung über das Angemessensein von Wohnraum für alle Betroffenen erst im zweiten Jahr ihres ALG-II-Bezuges zum Tragen kommt. Darüber hinaus sind zahlreiche Härtefallregelungen vorgesehen.
Die Berliner Regelung ermöglicht Arbeitslosen, in ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben und sich auf Arbeitssuche begeben zu können statt auf die Suche nach einer neuen Wohnung.