Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Margrit Barth erklärt:
In der Kinder- und Jugendhilfe ist die Bereitstellung von Hilfen zur Erziehung eine Pflichtaufgabe des Landes Berlin. Deshalb werden Rechtsansprüche auch künftig in der gebotenen Fachlichkeit realisiert. Dies unterstreicht der Senat in seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 31. August 2005.
Dort heißt es, dass der Umsteuerungsprozess im Bereich der Hilfen zur Erziehung dank der Bemühungen der Bezirke und der Träger der freien Jugendhilfe bisher erfolgreich verlaufen ist. Notwendige und geeignete Hilfen wurden passgenauer auf den Bedarf der Hilfebedürftigen zugeschnitten, Abläufe und Kriterien einer qualifizierten Hilfeplanung berlinweit vereinheitlicht und das Zusammenwirken der Fachkräfte verbessert. Der Anteil der ambulanten Hilfen liegt bezogen auf die Fallzahlen Ende 2004 bei 44 Prozent.
Die aus fachlicher Sicht sinnvollen Veränderungen führten dazu, dass laut Senat seit 2002 die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung von 452 Mio. Euro auf knapp 360 Mio. Euro im Jahr 2004 gesenkt werden konnten. Der Anteil der Ausgaben am Gesamtetat der Jugendhilfe ging von 29,9 Prozent auf 28,1 Prozent zurück. Die Zahl der Fälle sank dabei zwischen 2002 und 2004 von 21.508 auf 16.028.
Mit Ausnahme der Vollzeitpflege sind aber die Kosten pro Fall gestiegen. Laut Aussage des Senats ist dies darauf zurückzuführen, dass die weniger gewordenen Fälle gleichzeitig größerer Unterstützung bedürfen, weil sie komplexer und schwieriger sind. Neben den sinkenden Einsparraten der Bezirke ist auch dies aus Sicht der Linkspartei.PDS ein Indiz dafür, dass die vom Senat gemachten Einsparvorgaben von 305 Mio. Euro in 2006 und 290 Mio. Euro in 2007 kaum zu realisieren sein werden. In diesem Sinne ist es notwendig, diese Vorgaben im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls auch deutlich zu korrigieren, denn, so der Senat: »Rechtsansprüche müssen auch in der Zukunft in der gebotenen Fachlichkeit realisiert werden«.