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30. August 2006 Aus dem Senat, Harald Wolf

Landgericht untersagt verleumderische Behauptungen Lindners

Einstweilige Verfügung erlassen

Das Landgericht Berlin hat gestern, 29. August, im Wege der einstweiligen Verfügung (Az 27 O 971/06) angeordnet, dass der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Dr. Martin Lindner, nicht mehr wörtlich oder sinngemäß behaupten darf, Senator Harald Wolf »habe Recherchen der Sendung "Klartext" zufolge in mehreren Fällen der IG Metall über so genannte Netzwerkgesellschaften Mittel der Wirtschaftsförderung zukommen lassen«.

Lindner hatte diese, durch nichts zu belegende Behauptung in einer Presseerklärung vergangene Woche aufgestellt. Bei einer Zuwiderhandlung droht laut Gerichtsbeschluss ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.