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13. Februar 2006 Aus dem Senat, Harald Wolf

Vom Mindestlohn muss man leben können!

Zur aktuellen Debatte in der Bundesregierung über die Einführung von Kombilohn und gesetzlichem Mindestlohn erklärt Berlins Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf:

Immerhin wird in der Großen Koalition der gesetzliche Mindestlohn nicht mehr völlig tabuisiert. Aber die Diskussion muss weiter gehen.

Ein gesetzlicher Mindestlohn darf sich nicht am untersten Ende der Tarifskala orientieren, er muss netto mindestens das Existenzminimum garantieren.

Schon heute gelten in Berlin und Brandenburg in 82 von 164 Branchen bereits Tarife, die unter einem Bruttoentgelt von 1.300 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle liegen. Das ist netto weniger als die derzeit geltende Pfändungsfreigrenze von rund 1.000 Euro. In ganz Deutschland arbeiten heute schon 2,7 Millionen Vollzeitbeschäftigte für weniger als 1.400 Euro brutto. Auch hier deckt der Nettoverdienst kaum das Existenzminimum ab.

Diese Zahlen zeigen: Ein großes Problem und ein Hindernis gegen mehr Beschäftigung sind die hohen Sozialabgaben im Bereich einfacher Tätigkeiten. Für gering bezahlte Beschäftigungsverhältnisse sollten die Löhne deshalb durch Freibeträge für Sozialabgaben entlastet werden – bei gleich bleibenden Ansprüchen an die sozialen Sicherungssysteme. Im Bereich des Existenzminimums sollte das Prinzip »brutto = netto« gelten.

Würden die Sozialabgaben bei geringen Einkommen über Steuern finanziert, brächte das Spielraum für die Einführung eines Existenz sichernden Mindestlohns und es entstünde auch für Arbeitgeber ein starker Anreiz, neue reguläre Stellen zu schaffen.