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13. Januar 2006 Linkspartei.PDS im Abgeordnetenhaus

Frauenförderung ist Pflicht

Anlässlich des 15jährigen Jubiläums des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes erklärt die frauenpolitische Sprecherin Evrim Baba:

Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern sind in unserer Gesellschaft nicht Selbstverständliches. Sie bedürfen der gesetzlichen Verpflichtung und sind vor allem durch ein engagiertes Eintreten für Fraueninteressen und eine gezielte Frauenförderung zu gewährleisten. Berlin wird diesem Anspruch mit seinem Landesgleichstellungsgesetz in hervorragender Weise gerecht. Insgesamt sieben Berichten belegen die Fortschritte in Sachen Gleichstellung von Berlin als Arbeitgeber und (Mit)eigentümer von Unternehmen seit 1991. Dass die weiblichen Beschäftigten Frauenvertreterinnen wählen können und in Bezirken, Hochschulen darüber hinaus Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt sind, hat sich bewährt und den Frauen ist für ihre Engagement zu danken.

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Berliner Landesdienst sind Frauen. Mit 40,4 Prozent ist auch ihr Anteil an der Gruppe des höheren Dienstes in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Spitzenreiter sind die Senatsverwaltungen für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz mit 47,2 Prozent, Wirtschaft, Arbeit und Frauen mit 45,2 Prozent, Bildung, Jugend und Sport mit 43,4 Prozent sowie Wissenschaft, Forschung und Kultur mit 44,4 Prozent.

Frauen in Leitungspositionen sind auch in Berlin nach wie vor zu wenig vertreten. Hier wird die 40-Prozent-Marke nur von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen erreicht. Es bedarf weiterer Anstrengungen und gezielter Fördermaßnahmen für Frauen, um in den nächsten Jahren die paritätische Besetzung von Stellen im höheren Dienst und in Führungspositionen durchzusetzen.