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25. Januar 2006 Linkspartei.PDS im Abgeordnetenhaus

Gruppen-Kennzeichnungspflicht reicht nur begrenzt

Die innenpolitische Sprecherin Marion Seelig erklärt:

Der Freispruch von fünf Polizisten, die angeklagt waren, den beim Bush-Besuch im Mai 2002 lediglich eine Fahne schwingenden Palästinenser Khaled M. brutal zusammengeschlagen zu haben, trifft das Opfer erneut. Leider ist es formaljuristisch nicht zu beanstanden, denn die Schläger konnten nicht zweifelsfrei identifiziert werden.

Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richter die Körperverletzung im Amt als glaubhaft ansahen, muss die Frage der individuellen Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einheiten erneut auf den Tisch. Es ist schwer erträglich, wenn Übergriffe dieser Art nicht geahndet werden können, weil die Täter durch ihre Schutzkleidung nicht identifizierbar sind.

Das diskreditiert die Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten, die in der Berliner Polizei ihre Arbeit bürgernah, deeskalierend und gesetzestreu verrichten. Ein von der Linkspartei mitgetragener Kompromiss, Gruppen von Polizisten statt Individuen zu kennzeichnen, ist nur so lange gut, wie er brauchbar für die Identifizierung auch in einem Strafverfahren ist. Die Zweifel scheinen durch dieses Urteil bestätigt zu sein.