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12. Juli 2006 Linkspartei.PDS im Abgeordnetenhaus

Urteil wird geprüft – am Ziel wird festgehalten

Der Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich erklärt:

Die gestrige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Neuregelung der Erschließungsbeitragsrechts schließt die rückwirkende Entlastung von Ersterschließungsgebühren aus. Damit läuft der Beschluss der Intention der rot-roten Koalition zuwider, Doppelbelastungen im Rahmen des Straßenausbaubeitragsgesetzes zu vermeiden und eine im Osten Berlins ohnehin geltende Regelung auch auf den Westen Berlins anzuwenden.

Die Linkspartei.PDS-Fraktion wird die Begründung des Urteils, sobald sie vorliegt, genau prüfen und Konsequenzen daraus ableiten.

Am Ziel, Doppelbelastungen für Anwohner zu vermeiden und gleiche Stichtagsregelungen im Osten und Westen Berlins herzustellen, wird in jedem Fall festgehalten.