Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:
Das Spiel der EU-Kommission mit dem Namensschutz der Sparkassen ist skandalös und daher scharf zurückzuweisen. Entgegen der Normen des EU-Vertrages, der die Kommission und Institutionen der Europäischen Union in punkto Eigentumsverhältnisse in den Mitgliedsstaaten zu strikter Zurückhaltung verpflichtet, nutzt sie das Vehikel des Sonderfalls Berlin, um das 3-Säulen-Modell der deutschen Bankenlandschaft zu knacken.
Um die Folgen des Bankenskandals zu bewältigen musste Berlin die Bankgesellschaft in Form der Risikoabschirmung unterstützen. In diesem Zusammenhang wurde das Land durch die EU-Kommission per Auflage gezwungen, eine diskriminierungsfreie Veräußerung der Bankgesellschaft bis 2007 zu sichern. Es gab und gibt keinen Grund die von der EU-Kommission selbst verantwortete Berliner Ausnahmesituation zum Maßstab für den Regelfall zu machen. Die bundesdeutschen Kommunen brauchen ihre Sparkassen. Sie erreichen Kunden, an denen Großbanken kein Interesse haben. Entgegen geltenden EU-Rechts will die Europäische Kommission sie daran hindern.