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13. Mai 2006 Aus dem Senat, Harald Wolf

Hartz-Optimierung bekämpft Arbeitslose statt Arbeitslosigkeit

Arbeitssenator Harald Wolf beim Deutschen Arbeitslosenverband.

Berlins Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, hat heute den Verbandstag des Arbeitslosenverbandes Deutschland e. V eröffnet. In seiner Rede kritisierte er das von der Bundesregierung beschlossene so genannte »Opimierungsgesetz« zu Hartz IV aufs Schärfste. Wolf sagte unter anderem:

Kaum ein Tag vergeht, da nicht Bundesregierung oder irgendein Verband einen neuen Vorschlag zur vermeintlichen Bekämpfung der Erwerbslosigkeit auf den Tisch legt, zuletzt das Kombilohnmodell der CDU. All diese Vorschläge zeugen von Rat- und Tatlosigkeit und dem Willen, nichts Substanzielles ändern zu wollen an einem gesellschaftspolitischen Skandal ersten Ranges, nämlich der zum Teil jahrelangen Erwerbslosigkeit von über fünf Millionen Menschen und dem zweiten Skandal, dass ein zunehmende Zahl von Menschen trotz Arbeit verarmen und auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Wer glaubt, durch Lohndumping neue Beschäftigung schaffen zu können, irrt. Deswegen brauchen wir in der gegenwärtigen Situation vor allem zweierlei:

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, um den Wettbewerb um die niedrigsten Löhne einzudämmen und Existenz sichernde Arbeitsplätze zu schaffen. Verdi will bei 7,50 Euro einsteigen und dann weiter auf über neun Euro kommen, meine Partei schlägt 8 Euro vor, der Arbeitslosenverband 10 Euro. Wie auch immer die Einstiegszahl am Ende aussieht, wichtig und entscheidend ist, dass Gewerkschaften, Erwerbslosenverband und die Parteien, die für den Mindestlohn eintreten, genug Druck entfalten, dass wir schnell wenigstens den Einstieg in den gesetzlichen Mindestlohn schaffen.

Zweitens brauchen wir eine Arbeitsmarktpolitik, die Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert. Das heißt angesichts der realen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Situation: Wir brauchen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, der gesellschaftlich notwendige und sinnvolle Arbeit organisiert, die sich am Markt nicht rechnet, für die es aber gesellschaftlichen Bedarf gibt. Das soll kein Niedriglohnsektor sein. Tatsächlich müssen auch einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor tariflich absichern. Davor steht aber: Wir müssen auch hier den Einstieg schaffen.

Deshalb mein Vorschlag: Wir bündeln alle Leistungen nach Hartz IV, Unterhalt, Wohnungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, MAE, stocken sie über Landes- bzw. ESF-Mittel mindestens auf die Mindestlohnhöhe auf und schaffen daraus sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Möglich wäre das. Die Bundesregierung müsste lediglich eine Verordnung erlassen und die so genannten passiven und aktiven Leistungen gegenseitig deckungsfähig machen. Noch weigert sie sich. Wir werden in Berlin dennoch mit einigen Modellversuchen mit den vorhandenen Instrumenten beginnen, um nachzuweisen, dass ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor nötig und möglich ist.

Diese Woche hat der Bundestag zum ersten Mal das sogenannte Hartz-Optimierungsgesetz debattiert. Optimiert wird dadurch vor allem eins: Repression gegenüber Betroffenen. Die Bundesregierung will damit jährliche Einsparungen von 1,5 Mrd. Euro für Bund und Kommunen erreichen. Alleine in diesem Jahr wird das Hartz IV-Gesetz insgesamt ca 24 - 28 Mrd. Euro kosten. Unter anderem müssen Menschen, die zusammen wohnen, künftig nachweisen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft sind. Damit reicht der Überwachungsdrang der Bundesregierung bis in die privatesten Sphären.

Neue Beschäftigungsmöglichkeiten schafft das alles nicht – es verschärft nur die Repressionen gegenüber Erwerbslosen. Das ist umso verweflicher als die Bundeanstalt für Arbeit in diesem Jahr mit einem Überschuss von 4,5 Milliarden Euro plant. Das so genannte Optimierungsgesetz hat nichts mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, aber viel mit der Bekämpfung der Erwerbslosen zu tun.