Der rechtspolitische Sprecher, Klaus Lederer, erklärt:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zustände im Jugendstrafvollzug war überfällig und führt hoffentlich dazu, die Zustände im deutschen Jugendstrafvollzug zu verbessern.
Wurde schon im Erwachsenenstrafvollzug das Resozialisierungsziel immer wieder durch CDU-Vorstöße torpediert und als »Täterschutz« diffamiert, so wurden Bildungs- und Ausbildungsaspekte, Therapien etc. im Jugendstrafvollzug zu lange vernachlässigt. Auch für die rot-rote Koalition wird in der nächsten Wahlperiode die Aufgabe bestehen, den Jugendstrafvollzug in Berlin zu qualifizieren und den Verfassungsgerichtsmaßstäben gerecht zu werden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Föderalismusreformdebatte zeigt sich jedoch durch das Urteil in besonderer Weise, dass der Strafvollzug nicht in die Länderkompetenz gegeben werden darf, sondern bundeseinheitliche Regelungen und Standards notwendig sind. Die einstimmige Entschließung des Berliner Abgeordnetenhauses, den Strafvollzug beim Bund zu lassen, hat sich erneut als richtig bewiesen.