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23. Mai 2006 Linkspartei.PDS im Abgeordnetenhaus

Linkspartei begrüßt Einschränkung der Rasterfahndung durch Bundesverfassungsgericht

Das Mitglied im Innenausschuss Steffen Zillich erklärt:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heute veröffentlichten Entscheidung die Hürden für die Durchführung von Rasterfahndungen deutlich erhöht. Damit wurden nach dem 11. September 2001 getroffene Entscheidungen korrigiert, die für die Anordnung einer Rasterfahndung lediglich die Möglichkeit einer allgemeinen Bedrohung als ausreichend betrachteten. Nunmehr muss das Vorliegen einer konkreten Gefahr durch Tatsachen belegt werden.

Das Gericht stärkt durch diese Entscheidung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, indem es klarstellt, dass Vermutungen und allgemeine Einschätzungen der Sicherheitsbehörden nicht ausreichen, um einen so erheblichen wie ungezielten Grundrechtseingriff gegen eine große Zahl Unverdächtiger zu rechtfertigen.

In Berlin hatte die rot-rote Koalition bereits 2001/2002 Konsequenzen aus Pannen nach Rasterfahndungen infolge der damals geltenden Anordnungen gezogen und die Voraussetzungen für die Rasterfahndung im Berliner ASOG verschärft. Die weitere Einschränkung durch das jetzige BVG-Urteil begrüßen wir.

Die Rasterfahndung bleibt insgesamt dennoch ein fragwürdiges Instrument, da Menschen, ohne einen Anlass dafür gegeben zu haben, in das Visier von Ermittlungen und Datensammlungen geraten. Ihr Nutzen für die Abwehr von Terrorgefahren ist, wie die Praxis gezeigt hat, mehr als fraglich.