Die gesundheitspolitische Sprecherin Ingeborg Simon erklärt:
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird in Berlin auch künftig mit dem erfor-derlichen qualifizierten Personal und ausreichenden Finanzmitteln ein breites Aufgabenspektrum abdecken. Mit dem heute zu verabschiedenden »Gesundheitsdienstreformgesetz« werden nach einem jahrelangen Diskussionsprozess die Grundlagen dafür geschaffen. Die Reform des Gesundheitsdienstgesetzes aus dem Jahr 1994 war notwendig geworden, weil es den heutigen Anforderungen und Gegebenheiten nicht mehr gerecht wurde.
So müssen bisher erbrachte Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsleistungen aufgegeben werden, weil sie inzwischen u.a. für chronisch kranke Menschen, HIV-Positive und behinderte Kinder im Vorschulalter als honorierte Leistungen in die Sozialgesetzgebung Eingang gefunden haben. Gleichzeitig wachsen dem ÖGD durch den fortschreitenden Sozialabbau in der Bundesrepublik aber auch neue Aufgaben zu. Dazu zählt, dass der ÖGD seine Angebote speziell an die Menschen und gesellschaftlichen Gruppen richten muss, die aus gesundheitlichen, sozialen, sprachlichen, kulturellen oder finanziellen Gründen keinen ausreichenden oder rechtzeitigen Zugang zu den Hilfesystemen finden. Weiter steigen wird der Anteil hoheitlicher Aufgaben, die durch Bundes- und EU-Gesetzgebung vom ÖGD erbracht werden müssen vor allem beim gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Als Koordinator sichert der ÖGD auch künftig das Zusammenwirken unterschiedlicher Träger, Institutionen, Berufsgruppen und ehrenamtlicher Initiativen beispielsweise im Bereich der Säuglings- und Kinderfürsorge, dem Kinderschutz und der therapeutischen Versorgung von behinderten Schulkindern. Das neu geschaffene Kooperationsforum der Landesgesundheitskonferenz, das aus den für Berlin wichtigsten Verantwortungsträgern im Gesundheitswesen besteht, sorgt für die Umsetzung wichtiger Ziele zur Gesundheitsförderung. Die im Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen bieten für die Weiterentwicklung und Qualifizierung gesundheitsförderlicher Maßnahmen nach unserer Einschätzung trotz der auch für den ÖGD geltenden Auflagen zu Einsparungen gute Voraussetzungen.