Die Entscheidung der rot-roten Koalition zur konsequenten Beendigung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau bleibt rechtens. Das haben nun auch die Bundesverwaltungsrichter in Leipzig unterstrichen und die erste der drei Musterklagen von Wohnungsunternehmen abgewiesen.
Müller und Liebich dazu wörtlich:
Unsere Politik des konsequenten Subventionsabbaus wird durch den Richterspruch erneut bestätigt. Der sofortige und komplette Ausstieg aus der Anschlussförderung im Jahr 2003 war eine der zentralen Entscheidungen von Rot-Rot zur Sanierung des Berliner Landeshaushalts. Mit einer Summe von 2,4 Mrd. Euro handelt es sich um einen der größten Kostenblöcke. Die Koalition hat damit ein deutliches Zeichen eigener Sparbemühungen gesetzt und eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Anspruch auf Hilfe bei der Entschuldung durch den Bund und die anderen Länder geltend zu machen.
Doch nicht nur das. Durch den Bruch mit dem alten Fördersystem verbesserten sich die Möglichkeiten, öffentliche Förderung so einzusetzen, dass Wohnen in Berlin zu sozial verträglichen Mietpreisen möglich bleibt und nicht zuerst Investoren und Anleger begünstigt werden.