Heute stimmt der Bundestag über weitreichende Änderungen am Zuwanderungsgesetz vom 1. Januar 2005 ab. Berlins Integrationssenatorin Dr. Heidi Knake-Werner erklärt dazu:
Einige der Neuregelungen wie zum Beispiel erleichterte Aufenthaltserlaubnisse für Wissenschaftler und Selbständige und die Schaffung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen für Opfer von Menschenhandel sind zu begrüßen. Vehement kritisiere ich aber die neuen Verschärfungen, die eher auf Abschreckung denn auf Integration setzen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz berät nunmehr über den Länderbeitrag zum Nationalen Integrationsplan, der beim Integrationsgipfel der Kanzlerin verabschiedet werden soll. Dieses lobenswerte Vorhaben wird durch das neue Zuwanderungsrecht konterkariert.
Insbesondere die Verschärfungen im Einbürgerungsrecht für Jugendliche und Heranwachsende und das faktische Zwei-Klassen-Recht für deutsche StaatsbürgerInnen nach ihrer jeweiligen Herkunft beim Ehegattennachzug wirken desintegrierend und stigmatisierend. Sie signalisieren eben nicht, dass diese jungen Leute Teil dieser Gesellschaft sind und hier auch gebraucht werden.
Leider bleiben auch weiterhin Erwerbsunfähige und alte Menschen von der gesetzlichen Altfallregelung für langjährig Geduldete ausgeschlossen, wenn für sie der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Das beste Integrationsmittel ist und bleibt jedoch das Angebot einer sinnvollen Perspektive.
Das Land Berlin hatte im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundesrates mehrere Änderungsanträge zu dem Gesetz gestellt, die jedoch allesamt von den anderen Ländern abgelehnt wurden.